Auslage der Bodenrichtwerte
Gemäß § 11 Absatz 5 Gutachterausschussverordnung (GAV) sind die Bodenrichtwerte in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 01.03.2010 bis 31.03.2010 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Liegenschaften, Haus 1, Zimmer 6, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.
Gemäß § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuches wird auf das Recht hingewiesen, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.