Bekanntmachung Einfacher Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land
Der Bürgermeister
Einfacher Bebauungsplan "Mühlensiedlung", OT Nassenheide
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BaugB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 27.02.2012 die Aufstellung des einfachen Bebaungsplanes "Mühlensiedlung" OT Nassenheide beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet und umfasst mit ca. 15 ha Größe den größten Teil der Mühlensiedlung Nassenheide.Das Plangebiet liegt ca. 500 m nördlich der Waldsiedlung direkt westlich der Bahnstrecke Berlin - Rostock
Planungsziel,-zweck
Mit dem einfachen Bebauungsplan soll eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Siedlungsbereich der Mühlensiedlung durch parzellenscharfe und flurstücksgenaue Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich gesichert werden.
Umweltbericht
Gemäß § 2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes erarbeitet.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet Wohnbaufläche mit hoher landschaftlicher Prägung dar und empfiehlt eine GRZ bis 0,2. Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächenutzungsplanes abgeleitet.
Öffentliche Auslegung (Auslegungsfrist/ -zeiten)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB findet durch öffentliche Auslegung statt. Der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes "Mühlensiedlung" mit Planungsstand Mai 2012 liegt mit der Begründung und dem vorläufigem Umweltbericht in der Zeit vom 25.06. bis zum 26.07.2012 während folgender Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land (Haus 2, Bauverwaltung, Zimmer 5), Alte Schulstr. 5, 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg aus: Montag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die Planinhalte und Auswirkungen sowie zur Äußerung und Erörterung.
Löwenberg, 11.06.2012
in Vertretung
Telm