Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 zur Wahl des Kreistages der Gemeindevertretung der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher
Gemäß § 26 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ergeht folgende Bekanntmachung:
Die Wahlen finden am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Notwendig werdende Stichwahlen des Ortsvorstehers im Ortsteil finden am Sonntag, den 15. Juni 2014 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Informieren Sie sich hier über die vollständige Wahlbekanntmachung.
Mit der Festsetzung des oben genannten Wahltermins werden die Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV aufgefordert, rechtzeitig ihre Wahlvorschläge einzureichen. Die dazu notwendigen Formulare können Sie hier herunter laden.