Volksbegehren
Vom 29. August 2017 bis 28. Februar 2018 wird im Land Brandenburg das Volksbegehren „Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen“ durchgeführt.
Das Volksbegehren kann ab 29. August 2017, 9:00 Uhr durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde (Gemeinde Löwenberger Land, Einwohnermeldeamt, Haus 2, Zimmer 8, Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land) bis Mittwoch, den 28. Februar 2018, 16:00 Uhr zu den Dienstzeiten unterstützt werden.
Montag und Donnerstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Neben der persönlichen Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten hat jeder Eintragungsberechtigte die Möglichkeit, bis zum 26. Februar 2018, 16:00 Uhr durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Der Antrag ist von der eintragungsberechtigten Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zu stellen. Die Erteilung eines Eintragungsscheines kann
schriftlich oder mündlich:
Gemeinde Löwenberger Land, Abstimmungsbehörde,
Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land
per Fax:
03 30 94 / 6 98 88
per E-Mail:
wahlleiter@loewenberger-land.de
beantragt werden. Eintragungsscheine können frühestens am ersten Tag der Eintragungsfrist erteilt werden.
Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Zur Beantragung eines Eintragungsscheines können Sie gerne das hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen.
Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie hier oder in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen einsehen.