Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land OT Löwenberg schriftlich oder zur Niederschrift zu den Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
eingelegt werden.
Lesen Sie hier die komplette Bekanntmachung.