Außensprechstunde des Finanzamtes in der Gemeinde Löwenberger Land
Hier können die Bürger, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, nachfolgend aufgeführte Eintragungen- bzw. Änderungen durch die Mitarbeiter des Finanzamts Oranienburg vornehmen lassen:
· Kinder über 18 Jahren
· Behindertenfreibeträge
Werbungskosten (Steuerpflichtiger / Ehemann / Ehefrau)
· für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
· Beiträge zu Berufsverbänden
· Aufwendungen für Arbeitsmittel
· Fortbildungskosten
· Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung
Außergewöhnliche Belastungen
· Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen
· Sonderbedarf bei Berufsausbildung Kind (volljährig, auswärtig untergebracht, Kindergeld)
Bitte vergessen Sie nicht die nötigen Unterlagen mitzubringen!