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Mitwirkungsverfahren zum Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe

Plan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen

 

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wird der Begriff „Lärmaktionsplan“ wie folgt definiert: Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung. Seit der 2. Stufe (2013) sind für alle Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200) Lärmaktionspläne zu erstellen. Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt betrifft das in der Gemeinde Löwenberger Land ausschließlich die Bundesstraße B96 mit den Ortsdurchfahrten Nassenheide, Teschendorf und Löwenberg. 

 

Der LAP 4. Stufe liegt in der Entwurfsfassung mit Stand vom 13.03.2024 vor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche Auslage und durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde. Jeder kann bis spätestens 30.04.2024 bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land Hinweise, Anregungen oder Vorschläge zum Lärmaktionsplan schriftlich vorbringen. Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

 

 

 

 

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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