Elterninformation - Beitrag April/Mai
Die Gemeinde Löwenberger Land wird auch für den Monat Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen keine Elternbeiträge für die Betreuung in den kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen erheben. Voraussetzung ist, wie bisher, dass während des behördlichen Betreuungsverbotes keine Notfallbetreuung im vollen Monat in Anspruch genommen wurde. Das entsprechende Verfahren fand bereit im April Anwendung.
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