Bürgerbeteiligungen
Bebauungsplan „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf (Juli 2024)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg in der Planfassung von Juli 2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 61/24).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 13.11. bis 16.12.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Bestandskarte zum Umweltbericht (Biotoptypenkartierung), Stand Juli 2024
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
(veröffentlicht am 12.11.2024)
8. Planänderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf (Juli 2024)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf der 8. Planänderung des Flächennutzungsplanes Löwenberger Land, OT Löwenberg in der Planfassung von Juli 2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 62/24).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 13.11. bis 16.12.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Planzeichnung 8. Änderung FNP OT Löwenberg (Änderungsblatt),
Bestandskarte zum Umweltbericht (Biotoptypenkartierung), Stand Juli 2024
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
(veröffentlicht am 12.11.2024)
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (E-Mail, Fax oder Post).
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
Telefon: 0331 8173-1777
Fax: 0331 817330-4091
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik (nur gültig für das Land Brandenburg) nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Ergänzungssatzung „Alte Trift“ OT Teschendorf
Planungsstand: Entwurf (Januar 2024)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 Entwurf Ergänzungssatzung „Alte Trift“ für den OT Teschendorf in der Planfassung von Januar 2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 14/24).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 15.04. bis 15.05.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Bebauungsplan „Am Grünen Jugend-Hain“, OT Löwenberg
Planungsstand: Vorentwurf (Januar 2024)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ für den OT Löwenberg beschlossen (Beschluss Nr. 76/21). Mit Beschluss vom 27.02.2024 wurde den Vorentwurf in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 18/24).
Planungsanlass, -ziel
Verfahrensziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Erweiterung und langfristige Sicherung eines bereits bestehenden und entsprechend genutzten Standortes der örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung („Jugendclub Löwenberg“) südöstlich der im Zusammenhang bebauten Ortslage Löwenberg. Neben der baulichen Ertüchtigung der derzeit bereits in Nutzung stehenden baulichen Anlagen (im Sinne einer Modernisierung oder eines Ersatzneubaus) ist vor allem die Bestandssicherung umliegender Flächen für die Kinder- und Jugendarbeit integraler Bestandteil der Planungsabsicht. Zusätzlich zur regelmäßigen Nutzung durch den laufenden Betrieb der Einrichtung ist auch eine temporäre Nutzung als Standort für Veranstaltungen mit hoher kommunaler Bedeutung (wie beispielsweise Konzerte oder Festlichkeiten mit vergleichsweise moderatem Besucheraufkommen) vorgesehen.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Grünen Jugend - Hain“ umfasst mit Katasterstand vom 11.06.2022 die Flurstücke 65 (tw.); 66 (tw.) und 171 (tw.) der Flur 6 in der Gemarkung Löwenberg.
Nach § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 12.04. bis 30.04.2024 statt:
Zusätzlich zur öffentlichen Auslage wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:
Homepage der Gemeinde Löwenberger Land www.loewenberger-land.de
Landesportal http://bauleitplanung.brandenburg.de
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
8. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Löwenberg
Planungsstand: Vorentwurf (Januar 2024)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Löwenberger Land für den OT Löwenberg beschlossen. Auf gleicher Sitzung hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf der 8. Änderung des FNP in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Planungsanlass, -ziel
Ziel der 8. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit anteiliger Grünfläche.
Plangebiet
Die 8. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 1,75 ha.
Nach § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 12.04. bis 30.04.2024 statt:
Zusätzlich zur öffentlichen Auslage wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:
Homepage der Gemeinde Löwenberger Land www.loewenberger-land.de
Landesportal http://bauleitplanung.brandenburg.de
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben
Planungsstand: Entwurf Oktober 2023
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 12.12.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Planbereich „Holzgewerbe Friedhofstraße“ im OT Grieben in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und das formelle Beteiligungsverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 59/23).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 20.03. bis 22.04.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
Homepage der Gemeinde: www.loewenberger-land.de
Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg: http://bauleitplanung.brandenburg.de
vBP „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben bestehend aus:
Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung
Informationsblatt zur DSGVO.Informationsblatt zur DSGVO.
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres zur Auslagezeit, -ort und Auslageunterlagen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben
Planungsstand: Entwurf November 2023
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 23.01.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Planbereich „Holzgewerbe Am Wald“ im OT Grieben in der Planfassung von November 2023 gebilligt und das formelle Beteiligungsverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 02/24).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 20.03. bis 22.04.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
Homepage der Gemeinde: www.loewenberger-land.de
Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg: http://bauleitplanung.brandenburg.de
vBP „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben bestehend aus:
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres zur Auslagezeit, -ort und Auslageunterlagen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Satzung zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Grieben
Planungsstand: 2. Entwurf (Oktober 2023)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den 2. Entwurf der 2. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Grieben in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 57/23).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 09.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Planzeichnung mit 2 Lageplänen (Teilbereich West und Teilbereich Ost),
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.09.2023 und
Informationsblatt zur DSGVO.
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neuendorfer Weg“ OT Teschendorf
Planungsstand: Entwurf (Oktober 2023)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neuendorfer Weg“ OT Teschendorf in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 56/23).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 08.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan,
Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan,
Begründung mit Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Faunistische Kartierungen (Mail – Juli 2021) und
Informationsblatt zur DSGVO.
Stellungnahmen Vorentwurf
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
4. Änderung Flächennutzungsplan (FNP) Löwenberger Land, OT Teschendorf
für den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neuendorfer Weg“
Planungsstand: Entwurf (September 2023)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf der 4. Änderung des FNP Löwenberger Land OT Teschendorf in der Planfassung von September 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 55/23).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 08.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Planzeichnung mit Kurzbeschreibung zur 4. Änderung FNP OT Teschendorf,
Begründung und
Informationsblatt zur DSGVO
Faunistische Kartierungen (Mail – Juli 2021)
Stellungnahmen Vorentwurf
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
6. Änderung Flächennutzungsplan (FNP) OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf (August 2023)
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 26.09.2023 den Entwurf der 6. Planänderung des FNP Löwenberger Land, OT Löwenberg beschlossen.
Planungsanlass
Ziel der 6. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“.
Plangebiet
Die 6. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 55 ha.
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch Veröffentlichung im Internet statt. Zusätzlich zur Internetpräsenz werden folgende Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Entwurfes in der Zeit vom 20.11. bis 20.12.2023 öffentlich ausgelegt.
Begründung mit Umweltbericht sowie Karte „Bestand und Maßnahmen“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit umweltrelevanten Informationen
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
10. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Gutengermendorf
Planungsstand: Vorentwurf (August 2023)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 13.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ für den OT Gutengermendorf beschlossen.
Planungsanlass
Mit Beschluss vom 26.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf in der Fassung von August 2023 gebilligt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. Ziel der 10. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Gutengermendorf durch die neue Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“.
Plangebiet
Die 10. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 18 ha.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 13.11. bis 15.12.2023 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg http://bauleitplanung.brandenburg.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Gutengermendorf
Planungsstand: Vorentwurf (August 2023)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 13.06.2023 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ für den OT Gutengermendorf beschlossen (Beschluss Nr. 31/23). Mit Beschluss vom 26.09.2023 wurde der Vorentwurf in der Fassung von August 2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 50/23).
Planungsanlass
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage (PV-FFA) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen, um die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 13.11. bis 15.12.2023 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg http://bauleitplanung.brandenburg.de
Ausbau der Straße „Am Dorfanger“ im OT Nassenheide
Auftragserweiterung „Verbreiterung der anschließenden
Hohenbrucher Chaussee“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschließt folgendes
technisches Ausbauprogramm für den grundhaften Ausbau „Am Dorfanger" und die
Verbreiterung „Hohenbrucher Chaussee" im OT Nassenheide, 16775 Löwenberger
Land.
Hohenbrucher Chaussee
• Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,5 m in Asphaltbauweise
• Entwässerung über seitliche Mulden
Am Dorfanger
• Fahrbahn im Bereich der Kirche aus Naturgroßsteinpflaster
• Fahrbahn von der Kirche bis zum Beginn der Hohenbrucher Chaussee in
Asphaltbauweise mit einem beidseitigen Betonsteinpflasterstreifen
(Gesamtbreite 5,5 m)
• 1,5m breiter Gehweg nördliche Seite aus Betonsteinpflaster
• 2,5 m breiter Gehweg (Radfahrer frei) südliche Seite aus Betonsteinpflaster
• Ergänzung der Straßenbeleuchtung und Umrüstung auf LED
• Entwässerung erfolgt über Entwässerungsmulden
Baupläne zur Ansicht für die Bürgerinnen und Bürger
Zusätzlich stellen wir Ihnen noch die Anwohnerinformation zum Bauvorhaben von der ausführenden Firma Matthäi zur Verfügung.
Anwohnerinformationen Bauarbeiten Dorfanger Nassenheide Firma Matthäi
Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“
Planungsstand: 2. Entwurf (September 2023)
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung der überarbeiteten Fassung zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bedenken
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg wurde mit Beschluss vom 09.05.2023 zurückgenommen. Die mit Beschluss-Nr. 38/22 am 19.07.2022 durchgeführte Abwägung bleibt inhaltlich bestehen.
Mit Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung während der Planaufstellung werden durch die Untere Naturschutzbehörde naturschutzrechtliche Bedenken vorgetragen, die nur mit der Überarbeitung und Ergänzung des Umweltberichtes überwunden werden können. Der Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg wird um den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand November 2022 sowie sich daraus ergebenen Auswirkungen und Maßnahmen ergänzt. Die planerische Gesamtkonzeption ist von der Überarbeitung und Ergänzung des Umweltberichtes nicht betroffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Auslagezeitraum – und -unterlagen
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die unten genannten auszulegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg in der 2. Entwurfsfassung mit Stand September 2023 zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange in der Zeit vom 18.09. bis 20.10.2023 im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:
Homepage der Gemeinde Löwenberger Land www.loewenberger-land.de
Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg http://bauleitplanung.brandenburg.de
Unterlagen:
Bestandskarte zum Umweltbericht (Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft, Stand 16.05.2022);
Faunistische Erfassungen Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg
6 umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum BP-Vorentwurf
6 umweltbezogene Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung zum BP-Entwurf
Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle genannten Unterlagen während folgender Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Löwenberger Land (Haus 2, Bauverwaltung, Zimmer 5), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg öffentlich ausgelegt.
Aktuelle Auslage:
2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Löwenberg
Planungsstand: 2. Entwurf (Mai 2023)
2. Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)
Die Gemeindevertretung hat auf öffentlicher Sitzung am 13.06.2023 2023 den 2. Entwurf in der Fassung von Mai 2023 gebilligt und die erneute formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 30/23).
Planbereich
Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für OT Löwenberg umfasst die gesamte Ortslage von Löwenberg.
Näheres ist der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen:
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 04.07. bis 04.08.2023 statt:
Folgende 8 umweltrelevante Stellungnahmen aus dem 1. Beteiligungsverfahren:
04 - Landesamt für Umwelt (Immissionsschutz und Wasserwirtschaft)
6. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg
Planungsstand: Vorentwurf (März 2023)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 12.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ für den OT Löwenberg beschlossen.
Planungsanlass
Mit Beschluss vom 09.05.2023 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf in der Fassung von März 2023 gebilligt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. Ziel der 6. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“.
Plangebiet
Die 6. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 55 ha.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 22.05. bis 26.06.2023 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf (April 2023)
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 09.05.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogen Bebauungsplan „"Solarpark Löwenberg-Süd" für den OT Löwenberg in der Fassung von April 2023 gebilligt und die formelle Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 24/23).
Planungsanlass
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage (PV-FFA) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen, um die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 22.05. bis 26.06.2023 statt:
Begründung
7 umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf August 2022
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)
Die Gemeindevertretung hat auf öffentlicher Sitzung am 08.02.2023 den Entwurf in der Fassung von August 2022 gebilligt und die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 05/23).
Planbereich
Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für OT Löwenberg umfasst die gesamte Ortslage von Löwenberg.
Näheres ist der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen:
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 27.02. bis 28.03.2023 statt:
5. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg
Planungsstand: Feststellungsexemplar vom Juli 2022 mit Überarbeitung laut Genehmigungsbescheid vom 10.10.2022
Öffentlichkeitsbeteiligung durch erneute öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Löwenberger Land OT Löwenberg wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 10.10.2022 mit einer Maßgabe und Auflagen (AZ: 04832/2022) genehmigt.
Die Erfüllung der Maßgabe hat eine inhaltliche Ergänzung der festgestellten Planfassung von Juli 2022 zur Folge. Der Umweltbericht wurde entsprechend der Maßgabe, die „artenschutzrechtlichen Belange hinreichend zu ermitteln und zu bewerten“, ergänzt bzw. überarbeitet. Die planerische Gesamtkonzeption ist von der materiellen Änderung des Planinhaltes nicht betroffen.
Aufgrund der Überarbeitung bzw. Ergänzung im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Ermittlung und Bewertung ist eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.
Planungsanlass
Ziel der 5. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf.
Plangebiet
Die 5. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 2,07 ha.
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen der überarbeiteten Endfassung zur Maßgabenerfüllung in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt:
Begründung mit Umweltbericht sowie umweltrelevanten Informationen und
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten (rot markierten) Planteilen abgegeben werden können.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung.pdf
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben
Planungsstand: Vorentwurf September 2022
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Friedhofstraße“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 28/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 49/22).
Planungsanlass
Bei dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Holzgewerbe Friedhofstraße“ handelt es sich um einen Betriebsstandort mit folgenden baulichen Anlagen:
Holzbearbeitungswerkstatt mit Abbundhalle
Nebengebäude zur Kleinmateriallagerung.
Planungsziel ist die Herstellung der städtebaulichen Ordnung durch Fortführung der gewerblichen Nutzung. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Flurstückes.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung.pdf
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben
Planungsstand: Vorentwurf September 2022
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Am Wald“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 29/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 48/22).
Planungsanlass
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Tischlereiwerkstatt mit Lagerkapazitäten und Wohngebäude für den Betriebsinhaber. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Plangebietes.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung.pdf
Bebauungsplan „Harenzacken“ OT Großmutz
Planungsstand: Entwurf Oktober 2022
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Harenzacken“ für den OT Großmutz im beschleunigtem Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 27/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Entwurf in der Fassung von Oktober 2022 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 50/22).
Planungsziel
Planungsziel ist es, auf der ca. 0,64 ha großen Fläche südlich der Großmutzer Dorfstraße ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um hier eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 14.11. bis 16.12.2022 statt:
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung.pdf