Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe
Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe als Handlungskonzept beschlossen
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wird der Begriff „Lärmaktionsplan“ wie folgt definiert: Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung. Seit der 2. Stufe (2013) sind für alle Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200) Lärmaktionspläne zu erstellen. Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt betrifft das in der Gemeinde Löwenberger Land ausschließlich die Bundesstraße B96 mit den Ortsdurchfahrten Nassenheide, Teschendorf und Löwenberg.
Am 28.05.2024 hat die Gemeindevertretung auf öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan 4. Stufe als Handlungskonzept mit folgenden Sofortmaßnahmen beschlossen:
Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ganztags oder nachts für die Berliner Straße (OD Löwenberg) zwischen südlichem Ortseingang und Knotenpunkt B 167 (Lärmminderung 2-3 dB(A)). Zuständig: Straßenverkehrsbehörde.
Einzelfallprüfung: Verlängerung der vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h ganztags) auf der Hauptstraße (OD Teschendorf) um ca. 150 m in südliche Richtung und bis vor die Bushaltestelle Teschendorf, Am Denkmal (Lärmminderung 2-3 dB(A)). Zuständig: Straßenverkehrsbehörde.
Einzelfallprüfung: Reduzierung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 km/h im Vorfeld der nördlichen Ortseinfahrt Nassenheide. (Lärmminderung 3-3,5 dB(A)). Zuständig: Straßenverkehrsbehörde.
Aufstellung eines (mobilen) Dialog-Displays hinter der nördlichen Ortseinfahrt Teschendorf zur Unterstützung der Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Zuständig: Gemeinde Löwenberger Land.
Wichtig für alle Beteiligten ist jedoch, dass aus dem Lärmaktionsplan kein Rechtsanspruch von betroffenen Anliegern auf Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden kann und es auch keine Verpflichtung der Baulastträger auf Umsetzung von Maßnahmen besteht.
Die Endfassung des LAP 4. Stufe ist auf der Homepage der Gemeinde Löwenberger Land unter www.loewenberger-land.de für jedermann einsehbar.
Unterlagen Downloadbereich:
1. Stufe (Endfassung mit Beschluss vom 16.12.2008)
2. Stufe (fachliche Stellungnahme vom 29.11.2013)
3. Stufe (Endfassung mit Beschluss vom 23.10.2018)
4. Stufe (Endfassung mit Beschluss vom 28.05.2024)
Bisheriges Verfahren zur Lärmaktionsplanung
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden. Gemäß § 47 d BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf Grundlage der ausgearbeiteten Lärmkarten des Landesumweltamtes bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne auf. Der Begriff Lärmaktionsplan wird mit der Richtlinie wie folgt definiert: “Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls schließlich Lärmminderung“.
Der LAP muss den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie) entsprechen und ist in zwei Stufen aufzustellen.
LAP Teil 1 für alle Verkehrswege mit mehr als 6 Mio. KFZ/Jahr (DTV 16.400) bis 18. Juli 2008 (Abgabetermin verlängert bis 30.09.2008)
LAP Teil 2 für alle Verkehrswege mit mehr als 3 Mio. KFZ/Jahr (DTV 8.200) bis 18. Juli 2013
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Folgende Straßenabschnitte sind auf Grund der Verkehrsbelastung innerhalb des LAP zu betrachten:
B 96 zwischen Nassenheide (Gemeindegrenze) bis Löwenberg (Knotenpunkt B 167) mit > 6 Mio. Kfz / Jahr
B 167 in der OD Löwenberg, Abschnitt Friedrich-Ebert-Straße mit > 3 Mio. Kfz / Jahr
B 96 zwischen Löwenberg und Gransee mit > 3 Mio. Kfz / Jahr.
Die Gemeinde Löwenberger Land hat am 16.12.2008 den Lärmaktionsplan 1. Stufe als Handlungskonzept beschlossen. Die daraus resultierenden Sofortmaßnahmen (Bsp. Geschwindigkeitsreduzierung von 22.00 bis 06.00 Uhr) wurden auf einzelnen Straßenabschnitten der B 96 innerhalb der Ortslagen umgesetzt. Zur Pflichtkartierung innerhalb der 2. Stufe wurde die Berichterstattung dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 30.01.2017 gemeldet.
In der 3. Stufe sind nur Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. KfZ/Jahr (DTV 8.200 KfZ) im Rahmen der Pflichtaufgabe zu berücksichtigen. Das ist innerhalb der Gemeinde Löwenberger Land die B 96 in den Ortslagen Nassenheide, Teschendorf und Löwenberg.
Der am 23.10.2018 beschlossenen Lärmaktionsplan 3. Stufe in der Fassung vom September 2018 enthält folgende Sofortmaßnahmen:
OT Nassenheide
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ganztags zwischen Ortseingang (aus Ri. Oranienburg) über den Abzweig Liebenwalder Chaussee hinaus bis zum Abzweig in das Dorf.
OT Teschendorf
Ausweitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nachts auf den Kurvenbereich am Ortseingang Nord (gegenüber Kistenwerk)
Dialogdisplay (Temposys) zur Erhöhung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Sofern mit einem Dialogdisplay keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann, ist zu prüfen, ob ergänzend eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sinnvoll ist.
Erneuerung der Deckschicht auf der Ortsdurchfahrt
OT Löwenberg
Erneuerung der Deckschicht im Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße/Berliner Str.
Reduzierung auf 30 km/h nachts 20:00-6.00 Uhr Berliner Straße ab Ortsausgang Süd über Friedrich Ebert Straße bis Granseer Straße, Ortsausgang Nord
Wichtig für alle Beteiligten ist jedoch, dass aus dem Lärmaktionsplan kein Rechtsanspruch von betroffenen Anliegern auf Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden kann und es auch keine Verpflichtung der Baulastträger auf Umsetzung von Maßnahmen besteht.