Gemeindeportrait
Gemeinde Löwenberger Land
Land: Brandenburg
Landkreis: Oberhavel
Die Gemeinde Löwenberger Land liegt zentral am Schnittpunkt der Bundesstraßen 96 und 167, ca. 50 km nördlich von Berlin. In der Gemeinde leben heute über 9.200 Einwohner auf einer Fläche von 24.484,61 ha bzw. in einem Verbund aus 17 größeren und kleineren Ortsteilen mit einem regen Gemeindeleben in Form von Sport-, Kultur- und Tourismusvereinen. Auch die Jugend wird nicht vernachlässigt, die sich sowohl in Jugendclubs als auch in diversen Vereinen und der Jugendfeuerwehr engagieren kann.
In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es eine Oberschule mit einer Filiale sowie sieben Kindertagesstätten. Die Gemeindeverwaltung hat ihren Sitz in der Ortschaft Löwenberg. Dort können Sie alle Behördengänge (wie Wohnsitz- oder Gewerbean- und ummeldungen) an einem Ort erledigen.
Die guten Verkehrsanbindungen an den Berliner Autobahnring A 10, an Regionalbahn sowie weiterführend zum Flugverkehr unterstützen die heutige Bedeutung der Gemeinde Löwenberger Land als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandort nördlich von Berlin.
Das Löwenberger Wappen und seine Entstehung
„Jeder Hoheitsträger braucht ein Hoheitszeichen – also ein Wappen“, das war die Prämisse, ein Hoheitszeichen im Zuge der Gemeindebildung 1998 mit Bezug zur Löwenberger Geschichte neu zu entwerfen. Auch die aktuelle Entwicklung der 15 zugehörigen Ortsteile sollte mit darstellt werden.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass in der Heraldik (Wappenkunde) nur zwei Metalle (Gold und Silber) und die vier Farben rot, grün, blau und schwarz verwendet werden dürfen. Auch die Verwendung von Schriftzeichen, wie Buchstaben oder Zahlen, ist in der Heraldik nicht zulässig.
Im Zuge der Recherche im Landeshauptarchiv Potsdam wurde durch Mitarbeiter der Verwaltung herausgearbeitet, dass für das Löwenberger Land die Familien zu Eulenburg und derer von Bredow geschichtsprägend waren. So entstand die Idee, eine Kombination von Zeichen aus beiden Familienwappen in dem neuen gemeindlichen Hoheitszeichen zu integrieren. Zur Symbolisierung der aktuellen Entwicklung der 15 Ortsteile war die Darstellung von Punkten oder Sternen denkbar.
Mit diesen Ideen wurde zusammen mit dem Heraldiker Frank Diemar aus Erfurt verschiedene Wappen- und Flaggenentwürfe erstellt und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Die Gemeindevertretung hat dann am 25.09.2000 die Einführung eines Wappens, einer Flagge und eines Dienstsiegels beschlossen. Am 11.01.2001 wurde durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv das beschlossene Gemeindewappen wie folgt begutachtet:
Beschreibung des Wappens:
Im goldenen, mit schwarzen Sternen bestreuten Schild aus rotem Dreiberg wachsend ein rot-bewehrter, -gezungter und –gekrönter doppeltgeschwänzter schwarzer Löwe mit einer roten Steigleiter mit drei Quersprossen zwischen den Vorderpranken.
Beschreibung der Flagge:
Zweistreifig Gelb-Rot mit dem Gemeindewappen in der Mitte.
Erläuterung:
Die Gemeinde Löwenberger Land mit Sitz in Löwenberg wurde zum 31.12.1997 aus 15 ehemals selbstständigen Gemeinden gebildet. Das von Frank Diemar, Erfurt, gezeichnete Gemeindewappen verbindet die „redende“ Darstellung des Ortsnamens mit Wappenbildern ehemaliger Gutsbesitzerfamilien, die prägend für die Geschichte der einzelnen Gemeinden waren und der abstrakten Symbolisierung der 15 Ortsteile in Form eines mit 15 Sternen bestreuten Schildes. Der Löwe versinnbildlicht nicht nur den Gemeindenamen, er verweist auch auf das Wappentier der Grafen zu Eulenburg und Hertefeld, die von 1652 bis 1945 Besitzer der Herrschaft Liebenberg waren. Die Steigleiter ist dem Wappen der Familie von Bredow entlehnt, die von 1460 bis 1788 das Ländchen Löwenberg besaß.
Die Führung des von der Gemeindevertretung bestätigten Wappens und der bestätigten Flagge wurde durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 21.02.2001 genehmigt.
Hinweise zur Nutzung:
Die Gemeinde ist Inhaber des Nutzungsrechts als Gemeindewappen. Die Nutzung des Gemeindewappens durch Dritte ohne Erlaubnis der Gemeinde ist nach § 31 Urhebergesetz (UrhG) unzulässig. Darüber hinaus ist das Gemeindewappen von § 12 BGB in gleicher Weise vor Eingriffen geschützt wie der Gemeindename. So kann gegen die unbefugte Benutzung des Wappens mit einer privatrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsklage, gegebenenfalls auch mit einer Schadensersatzklage vorgegangen werden.