Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten
Kurz vor Ostern: Antworten auf häufige Fragen zur Brandenburger Eindämmungsverordnung
Grundsätzlich gilt jetzt: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Zum Schutz vor dem Coronavirus sind direkte Kontakte zu anderen Menschen dringend zu vermeiden. Besonders persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz deutlich eingeschränkt sein.
Weitere Informationen zur Pressemitteilung vom Land Brandenburg entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF-Dokument.
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