Betreuungsverbot in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen - Erhebung von Elternbeiträgen
Liebe Eltern,
die Gemeinde Löwenberger Land wird für den Monat April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen keine Elternbeiträge für die Betreuung in den kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen erheben.
Bedingung ist, dass während des behördlichen Betreuungsverbotes keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Der Beitrag wird in vollem Umfang nicht erhoben, auch wenn das Betreuungsverbot endet und die Betreuung schon im Laufe des Monats April wieder aufgenommen werden könnte.
Ein Antrag der Eltern zur Beitragsbefreiung im vorgenannten Rahmen ist nicht erforderlich.
Grundlage dafür ist eine Richtlinie des Landes Brandenburg, die zum 01.04.2020 in Kraft getreten ist und für das Land Brandenburg ein einheitliches Handeln zugrunde legt.
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