Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Liebe Eltern,
hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege erreichen uns vermehrt Nachfragen Ihrerseits.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für den Monat März 2020 die Gebührenpflicht fortbesteht und die Gebühr bei erteiltem SEPA - Lastschriftmandat zeitnah, bis spätestens Ende dieser Woche eingezogen wird. Haben Sie kein Lastschriftmandat erteilt, muss die Überweisung entsprechend Ihres Gebührenbescheides durch Sie erfolgen.
Zu einem etwaigen Gebührenerlass, -aussetzungen oder -rückerstattungen fehlen bisher leider rechtlich vertretbare Regelungen. Von Seiten der Landesregierung wird zeitnah eine einheitliche und verbindliche Verfahrensweise für den Monat April für das gesamte Bundesland erwartet. Sollte hieraus auch eine Regelung für einen Teilzeitraum des Monates März erfolgen, werden Ihnen gezahlte Beiträge entsprechend erstattet.
Aufgrund der aktuellen Lage ist uns selbstverständlich bewusst, vor welchen Schwierigkeiten die Gesellschaft und somit auch unsere Eltern stehen. Wir hoffen trotzdem auf Ihr Verständnis zu der erläuterten Herangehensweise. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren und entsprechend handeln.
Die Erhebung von Essengeld in den Kindertagesstätten erfolgt wie gewohnt auf Grundlage der verzehrten Portionen.
Durch technische Probleme kann es auf Ihren Kontoauszügen bzw. beim Onlinebanking auf Ihren Vormerklisten zu Irritationen kommen. Wir möchten Sie bitten, die tatsächlichen Buchungen detailliert nachzuvollziehen. Sollten sich daraus noch Fragen ergeben, steht Ihnen das Fachamt Kita / Schule unter der Rufnummer 033094 / 69847 gern zur Verfügung.
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