Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den gemeideeigenen Friedhöfen
Zeitplan:
- Löwenberg - 16.03.2020 08:00Uhr
- Neulöwenberg - 16.03.2020 09:00Uhr
- Liebenberg - 16.03.2020 09:20Uhr
- Falkenthal - 16.03.2020 09:45Uhr
- Häsen - 16.03.2020 10:25Uhr
- Hoppenrade - 16.03.2020 10:50Uhr
- Neuendorf - 16.03.2020 11:15Uhr
- Nassenheide - 16.03.2020 11:50Uhr
- Grüneberg - 16.03.2020 12:35Uhr
- Grieben - 16.03.2020 13:30Uhr
- Glambeck - 16.03.2020 14:15Uhr
Hinweis: Die Anfangszeiten des ersten Friedhofs eines jeden Tages ist fest. Die Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.
Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf diesen Friedhöfen haben die Möglichkeit an der Prüfung des Grabsteinen teilzunehmen.
Es werden alle Bürger, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf diesen Friedhöfen besitzen, nochmals darauf hingewiesen, die Grabsteine in einem standsicheren Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit der Grabsteine gefährdet (Hinweisaufkleber), ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit zu treffen, da dies sonst auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde Löwenberger Land in Auftrag gegeben wird.
Die Frist für die Wiederherstellung der Standfestigkeit beträgt 8 Wochen (spätestens bis zum 11.05.2020) nach Feststellung der Standunsicherheit des Grabmals.
Der vom durchführenden Prüfer erstellte Prüfbericht kann bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Löwenberger land eingesehen werden.
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