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Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Bebauungsplan “Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg

Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 30.07.2019 den Bebauungsplan “Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg in der Fassung von Juni 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 40/19).

Flächennutzungsplan
Mit Bescheid vom 18.09.2019 wurde die 2. Planänderung des Flächennutzungsplanes Löwenberger Land, OT Liebenberg mit Auflagen genehmigt. Die Bestätigung zur Auflagenerfüllung erfolgte mit Schreiben vom 09.01.2020. Der Flächennutzungsplan in der Fassung der 2. Planänderung stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Der Bebauungsplan „Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg entspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Bekanntmachungsanordnung
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Amtsblatt der Gemeinde Löwenberger Land Nr. 2 / 2020 tritt der Bebauungsplan „Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg am 26.02.202 in Kraft.

Nach § 10a Baugesetzbuch wird der wirksame Bebauungsplan „Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg in der Fassung Juni 2019 zusätzlich mit folgenden Unterlagen in das Internet eingestellt:

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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