Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens
„Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten“
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein
Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung im folgenden PDF-Dokument: Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens
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