Bauabgangsstatistik 2021 für das Land Brandenburg
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist per öffentlichen Aushang darauf hin, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Aus diesem Grund bitten die Statistiker, als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) und
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
- an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden.
Näheres dazu können Sie dem Download: öffentlichen Aushang entnehmen.
Der Erhebungsbogen ist unter www.statistik-bw.de/baut/html/ online verfügbar.
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