Pressemitteilung: Umtauschaktion für Führerscheine geht in die zweite Phase
Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 endet im Januar 2023 / Fahrerlaubnisbehörde rät zu frühzeitiger Terminreservierung
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen Führerschein in Papierform besitzt,
der sollte sich in den kommenden Monaten unbedingt um den Umtausch seines Führerscheins
kümmern. Denn die Umtauschfrist für die Dokumente läuft am 19.01.2023 ab. Ist sie
verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung vom 24.02.2022
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