Pressemitteilung Landkreis: Impfungen mit Novavax jetzt auch in Oberhavel möglich
Impfungen mit Novavax jetzt auch in Oberhavel möglich
Impfangebote ab dem 2. März in Oranienburg, Gransee und Zehdenick
Neben den bekannten Impfangeboten im Landkreis wird ab dem 02.03.2022 in Oberhavel auch der Impfstoff Novavax, ein sogenannter Totimpfstoff, verfügbar sein. Insgesamt umfasst die erste Lieferung für Oberhavel 2.300 Impfdosen. Der Impfstoff, so die Vorgabe, soll zunächst prioritär an Menschen verimpft werden, die in medizinischen oder pflegerischen Bereichen tätig sind und somit von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März betroffen sind.
Weil nach einer Abfrage des Kreises in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen ausreichend Impfstoff auch für alle weiteren impfwilligen Personen zur Verfügung steht, können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger – und das ohne vorherige Terminvergabe – mit dem Vakzin gegen das Coronavirus schützen lassen. Für den vollständigen Schutz sind zwei Impfdosen mit einem empfohlenen zeitlichen Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.
Folgende Impftage für Impfungen mit Novavax werden angeboten:
02. bis 10.03.2022
Montag bis Freitag: jeweils 09.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 13.00 bis 16.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg
(Zweitimpfungen: 22.03.2022 bis 31.03.2022)
Mittwoch, 02.03.2022 und Mittwoch, 09.03.2022 / jeweils 17.00 bis 20.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee
(Zweitimpfungen: 23.03.2022 und 30.03.2022)
Freitag, 04.03.2022 / 15.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, 05.03.2022 / 09.00 bis 15.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick
(Zweitimpfungen: 25.03.2022 und 26.03.2022)
Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen
Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden.
Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!
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