Winterimpression Löwenberger Land 1 | zur StartseiteWinterimpression Löwenberger Land 2 | zur StartseiteWinterimpression Löwenberger Land 3 | zur StartseiteWinterimpression Löwenberger Land 4 | zur Startseite
RSS-Feed
 

Oberhavel hat bisher landesweit die meisten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen

Seit Kriegsbeginn haben im Landkreis Oberhavel 1.653 Menschen aus der Ukraine Zuflucht gefunden – so viele wie in keinem anderen Landkreis in Brandenburg. Eine vorläufige Prognose des Landes Brandenburg geht von 18.000 Vertriebenen aus der Ukraine für das Land Brandenburg aus. Oberhavel müsste demnach 1.476 Personen aufnehmen. Zuweisungen der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg erfolgten nach Oberhavel bislang noch nicht.

 

„Anreise und Aufenthalt erfolgten in den vergangenen Tagen fast ausschließlich im Zusammenhang mit privaten Verbindungen zu Verwandten und Freunden oder mit privaten Unterstützungsangeboten. Wir danken allen privaten Helferinnen und Helfern ganz herzlich!. Mittlerweile ist die vorläufige Registrierung der geflüchteten Menschen gut vorangeschritten. 1.100 Vertriebene aus der Ukraine haben bereits Sozialleistungen erhalten. Wir möchten ausdrücklich darüber informieren, dass private Anbieter von Wohnraum die entstehenden Kosten natürlich anteilig zurückerstattet bekommen können. Hier dient dem Landkreis die Handlungsrichtlinie zur Wohnkostenübernahme bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz – die so genannte KdU-Richtlinie – als Maßstab“, so der amtierende Landrat Egmont Hamelow. „Auch wenn die Bearbeitung der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, so motivieren wir doch alle privaten Unterstützer, diese Möglichkeit zu nutzen, da der Landkreis auf Ihre längerfristige Hilfe angewiesen ist.“

 

Kosten der Unterkunft abrechnen

 

Der Landkreis Oberhavel hat die Handlungsrichtlinie zur Wohnkostenübernahme bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erst 2021 an die veränderten Gegebenheiten auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Die in der neuen Richtlinie enthaltenen, veränderten Mietobergrenzen gelten sowohl für Leistungsberechtigte als auch für deren Vermieterinnen und Vermieter.

 

Hintergrund ist, dass Wohnkosten nur in angemessener Höhe übernommen werden können. Derzeit erreichen den Landkreis mitunter unseriöse Angebote, die nicht berücksichtigt werden können. In der Richtlinie werden daher die örtlichen Struktur- und Preisunterschiede auf dem Wohnungsmarkt des Landkreises zielgenau abgebildet und berücksichtigt. Private Anbieter von Wohnraum, die registrierte Geflüchtete untergebracht haben, können den Geflüchteten die Kosten für die Unterkunft in Rechnung stellen. Vertriebene, die Sozialleistungsberechtigt sind, können diese im Servicepunkt Migration erstattet bekommen. Auf Wunsch können dem Vermieter die Kosten auch direkt vom Landkreis überwiesen werden.

 

Die Richtlinie ist online auf der Homepage der Kreisverwaltung zu finden unter: https://www.oberhavel.de/arbeitsuchende

 

Nähere Informationen zur KdU-Richtlinie wird der Landkreis ab der kommenden Woche auf seiner Webseite veröffentlichen: www.oberhavel.de/ukraine

 

Schuleingangs- und Schulquereinsteigeruntersuchungen für geflüchtete Kinder gestartet

 

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können in Deutschland die Schule besuchen: Zuständig ist hierfür das staatliche Schulamt. Bei privat untergebrachten Kindern und Jugendlichen ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach dem Zuzug in den Landkreis Oberhavel, bei in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes Untergebrachten ruht die Schulpflicht drei Monate. Das soll den Kindern und Jugendlichen Zeit geben, um in der neuen Umgebung anzukommen und sich auf den Schulalltag vorzubereiten.

 

Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche können von ihren Eltern auch schon jetzt an einer Schule in ihrem Einzugsgebiet angemeldet werden. Alle weiteren Informationen zum Schulbesuch erhalten sie dann von der Schule, die dem Kinder - und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes auch die erforderlichen Daten meldet. Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes nehmen dann Kontakt zu den Familien für eine notwendige schulärztliche Untersuchung auf. Schuleingangsuntersuchungen sind unter anderem für Kinder verpflichtend, die bis zum 30.09.2022 das sechste Lebensjahr beendet haben. Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, brauchen in Brandenburg lediglich eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall erfolgen.
„Die ersten der bereits 51 angemeldeten schulärztlichen Untersuchungen ukrainischer Kinder sind gestern gestartet. Bisher sind 547 Kinder im schulfähigen Alter registriert worden. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Teams des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes neben den rund 2.200 zu untersuchenden Schuleingängern aus Oberhavel diese Aufgabe nicht zeitnah schaffen können. Wir sind hierzu in Gesprächen mit dem Land, wie eine alternative Untersuchungsmöglichkeit geschaffen werden kann“, informiert die kommissarische Amtsärztin Simone Daiber über das aktuelle Verfahren.

 

Ärztliche Untersuchung vor dem Kita-Besuch

Vor dem erstmaligen Besuch einer Kita müssen alle Kinder von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersucht werden. Kinder, die in der Ukraine bereits eine Kita besucht haben, müssen für den Kitabesuch in Deutschland keine ärztliche Untersuchung durchlaufen. Erforderlich ist dagegen der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern.

Eine Masern-Impfung kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Oberhavel durchgeführt werden. Eine vollständige Übersicht der Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Oberhavel kann auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg unter https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf aufgerufen werden.

 

Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis

 

Ab der kommenden Woche nimmt der Landkreis weitere Unterkünfte zur Unterbringung ans Netz, so stehen in den kommenden Tagen weitere 50 Plätze in der Dr.-Heinrich-Byk-Straße in Oranienburg zur Verfügung, die bisher von der Polizeifachhochschule genutzt wurden. Zudem können 20 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft in Lehnitz untergebracht werden. „In diesen Unterkünften werden allerdings nur noch Menschen untergebracht, die nicht weiter in kurzfristig von privaten Unterstützern bereitgestellten Unterkünften bleiben können. So konnte die als Notunterkunft bereitgestellte Turnhalle der Oberschule in Lehnitz gestern vorerst komplett freigezogen werden. Wir halten sie dennoch weiter als Notunterkunft bereit“, sagt Hamelow.

 

Ab der kommenden Woche erwarten die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums in Neuglobsow ukrainische Familien, die aus ihrer Heimat flüchten mussten. „Die Einrichtung ist in besonderer Weise für die Mütter mit ihren Kindern geeignet. Gut ausgestattete Bungalows, ein Spielplatz, viel Platz zum Spielen und Toben und die Nähe zum Stechlinsee können den Menschen helfen, die Flucht zu verarbeiten. Die Neuglobsower und die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Jugend haben sich bereits im Vorfeld der Eröffnung in beispielloser Weise engagiert und für die Erstausstattung gespendet. Auch hierfür gilt ihnen unser herzlicher Dank“, sagt Egmont Hamelow.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

E:


Nachricht schreiben