Änderung ab 2023
Die Gemeinde hat sich dafür entschieden, die aufwendige Wasser- und Bodenumlage abzuschaffen und den Deckungsbeitrag, die die Gemeinde jährlich an die Wasser- und Bodenverbände entrichten muss, über die Grundsteuer zu refinanzieren. Der Gemeinde entstehen daraus KEINE Mehrerträge bzw. Mehreinnahmen, auch wenn dies in der einzelnen Betrachtungsweise vieler Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick so aussehen mag. Denn der Gesamtdeckungsbetrag der jährlichen Wasser- und Bodenbeiträge ist bei der Refinanzierung maßgeblich.
Die Erhebung der Wasser- und Bodenabgabe nach dem Brandenburgischen Wassergesetz über das Umlageverfahren erweist sich im Löwenberger Land als unwirtschaftlich, da sich Verwaltungskosten nicht vollständig ansetzen lassen. Um Ressourcen einzusparen hat die Gemeindevertretung daher am 7. März 2023 beschlossen, den Deckungsbeitrag künftig über die Grundsteuer zu finanzieren.
Die Fakten auf einem Blick:
- Möglichkeit der Finanzierung über die Grundsteuer besteht laut § 80 Abs. 2 Brandenburgisches Wassergesetz
- Entlastung des Verwaltungsaufwandes durch Ressourceneinsparung
- Entlastung vieler Landwirte durch Direktveranlagung von Pächtern (Rückerstattungsverfahren entfällt)
- sorgfältige Abwägung der Hebesatzanpassungen in mehreren Arbeitsberatungen der Gemeindevertretung
- Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 07.03.2023
- Veröffentlicht in den Bekanntmachungsschaukästen und im Amtsblatt 03/2023 https://www.loewenberger-land.de/seite/549226/ris.html?href_90afd7a8-48c8b7b0-9f942671-2110cca1=/councilservice/gazette/overview#/councilservice/gazette/list
Sollten Sie Fragen zu Ihren Bescheiden haben, zögern Sie bitte nicht sich im Steueramt der Gemeinde Löwenberger Land zu melden.
033094 698-55
Weitere Informationen
Mehr über
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.