Nachwahl Ortsbeirat Ortsteil Neuendorf in der Gemeinde Löwenberger Land
Am Sonntag, den 22. September 2024 findet die Nachwahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Neuendorf in der Gemeinde Löwenberger Land statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 01.September 2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Nachwahl des Ortsbeirates im Ortsteil Neuendorf erfolgt im Wahlbezirk Neuendorf. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Bekanntmachungen zur Nachwahl in Neuendorf:
Gesamtergebnis der Nachwahl des Ortsbeirates Neuendorf
Wahlbekanntmachung für die Nachwahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Neuendorf
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge
Nachwahl des Ortsbeirates Neuendorf am 22. September 2024
Informationen für Wählerinnen und Wähler
Landesweite Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg alle fünf Jahre statt. Seit 2014 werden die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt. Am 9. Juni 2024 finden im Land Brandenburg die Kommunalwahlen statt. Abgestimmt wird zum Beispiel über die 14 Kreistage und die 409 Stadtverordneten- und Gemeindevertretungen, darunter auch in der Gemeinde Löwenberger Land. Gewählt werden auch die Ortsbeiräte in 15 Ortsteilen und Ortvorsteherinnen und Ortsvorsteher in zwei Ortsteilen der Gemeinde.
!Hinweis (15. April 2024: Die Liste der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten ist ab sofort auf der rechten Seite unter Bekanntmachungen einzusehen (siehe "zugelassene Wahlvorschläge")!
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten
- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig. Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In unserer Gemeinde werden gewählt:
- die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land
Ortsbeiräte in den Ortsteilen:
- Löwenberg
- Linde
- Grüneberg
- Neulöwenberg
- Liebenberg
- Grieben
- Großmutz
- Glambeck
- Hoppenrade
- Falkenthal
- Häsen
- Teschendorf
- Gutengermendorf
- Neuendorf
- Nassenheide
Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in den Ortsteilen:
- Klevesche Häuser
- Neuhäsen
Wählerinnen und Wähler finden hier weitergehende Informationen.
Gegebenenfalls benötigte amtliche Formblätter für Unterschriftenlisten werden auf Anforderung (formlos) des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde aufgelegt.
Für die Wahlen sucht die Gemeinde Löwenberger Land noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte melden sich bitte bei der Wahlleitung der Gemeindeverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie rechts.
Kontakt:
Wahlleitung:
Frau Ramona Kubale
Alte Schulstraße 5
16775 Löwenberg Land
Hauptamt Haus 1, Zimmer 3
033094 69843
Bekanntmachungen:
Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses
Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters
Hinweis zur korrigierten Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung Bundesmeldegesetz