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Nachwahl Ortsbeirat Ortsteil Neuendorf in der Gemeinde Löwenberger Land

Am Sonntag, den 22. September 2024 findet die Nachwahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Neuendorf in der Gemeinde Löwenberger Land statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 01.September 2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Nachwahl des Ortsbeirates im Ortsteil Neuendorf erfolgt im Wahlbezirk Neuendorf. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Bekanntmachungen zur Nachwahl in Neuendorf:

 

Gesamtergebnis der Nachwahl des Ortsbeirates Neuendorf

 

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses - Feststellen des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Neuendorf 

 

Wahlbekanntmachung für die Nachwahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Neuendorf

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

 

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge

 

Nachwahl des Ortsbeirates Neuendorf am 22. September 2024

 

 

 

 


 

 

Informationen für Wählerinnen und Wähler

 

Landesweite Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg alle fünf Jahre statt. Seit 2014 werden die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.  Am 9. Juni 2024 finden im Land Brandenburg die Kommunalwahlen statt. Abgestimmt wird zum Beispiel über die 14 Kreistage und die 409 Stadtverordneten- und Gemeindevertretungen, darunter auch in der Gemeinde Löwenberger Land. Gewählt werden auch die Ortsbeiräte in 15 Ortsteilen und Ortvorsteherinnen und Ortsvorsteher in zwei Ortsteilen der Gemeinde.

 

!Hinweis (15. April 2024: Die Liste der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten ist ab sofort auf der rechten Seite unter Bekanntmachungen einzusehen (siehe "zugelassene Wahlvorschläge")!

 

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag:

 

- das 16. Lebensjahr vollendet haben,

- im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten

- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig. Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

In unserer Gemeinde werden gewählt:

 

- die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land

 

Ortsbeiräte in den Ortsteilen:

 

- Löwenberg

- Linde

- Grüneberg

- Neulöwenberg

- Liebenberg

- Grieben

- Großmutz

- Glambeck

- Hoppenrade 

- Falkenthal

- Häsen

- Teschendorf

- Gutengermendorf

- Neuendorf

- Nassenheide

 

Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in den Ortsteilen:

 

- Klevesche Häuser

- Neuhäsen

 

 

Wählerinnen und Wähler finden hier weitergehende Informationen.

 

Gegebenenfalls benötigte amtliche Formblätter für Unterschriftenlisten werden auf Anforderung (formlos) des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde aufgelegt.

 

Für die Wahlen sucht die Gemeinde Löwenberger Land noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte melden sich bitte bei der Wahlleitung der Gemeindeverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie rechts.

!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

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