Geschäfts- & Anlagenbuchhaltung
Übergeordnete Einheit: Fachdienst FinanzverwaltungIn der Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung werden nicht nur sämtliche Geschäftsvorfälle hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Buchführung geprüft, sondern auch das gesamte Anlagevermögen der Gemeinde erfasst und dokumentiert. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchungen von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung von investiven Schlüsselzuweisungen und der Abschreibung. Die Dokumentation des Anlagevermögens bildet ein Nebenbuch der Buchführung und ist Grundlage für die vollständige Erfassung des Inventars. Des Weiteren werden in regelmäßigen Abständen Inventuren durchgeführt und im Rahmen des Berichtswesens Quartalsberichte erstellt, die für den Jahresabschluss vorgeschrieben sind.