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Information Schule/Kita Grüneberg

Werte Eltern, werte Einwohner,

anliegend geben wir Ihnen die aktuellsten Informationen, das Infektionsgeschehen an der Libertasschule am Standort Grüneberg sowie der Kita „Pusteblume“ in Grüneberg betreffend, zur Kenntnis.

Resultierend aus der Filialschließung am 18.11.2020 und den nachwirkenden personellen Engpässen in der Lehrerschaft, wurde heute eine Notbetreuung für die Schüler der ersten und zweiten Klassenstufe in den jeweiligen Horten realisiert. Die Klassenstufen drei und vier befinden sich in angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Am heutigen Donnerstag, den 19.11.2020 wurden jedoch weitere auf das Coronavirus positiv getestete Schüler/innen am Schulstandort Grüneberg bekannt. Es handelte sich am Morgen des heutigen Tages um eine Vielzahl unklarer Kontaktketten, so dass für die Schüler bzw. Hortkinder und die Geschwisterkinder von der Gemeindeverwaltung die Abholung durch die Eltern veranlasst werden musste. Diese Einschränkung war erforderlich, um während der Kontaktnachverfolgung eine weitere Verbreitung der Infektion und Gesundheitsgefährdungen zu verhindern.

Im Laufe des heutigen Tages erfolgte die umfangreiche Ermittlung der Kontaktpersonen. Daraufhin wurde für mehrere Personen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel eine häusliche Quarantäne angeordnet.


Den Schul- und Kitabetrieb am Standort Grüneberg betreffend, gilt ab Freitag, den 20.11.2020 folgendes:

Die Klassen drei, vier und weitere Schüler/innen der ersten und zweiten Klasse befinden sich in häuslicher Quarantäne und können demzufolge weder in der Schule noch im Hort unterrichtet oder betreut werden. Dies betrifft ebenfalls die weiteren durch das Gesundheitsamt benachrichtigten Infizierten bzw. Kontaktpersonen.

Der Schulbetrieb für die erste und zweite Klasse kann am Freitag, den 20.11.2020 gewährleistet werden.
Eine Beschulung ist nur möglich, insofern keine Quarantäneanordnung seitens des Gesundheitsamtes besteht.

Die Betreuung im Bereich der Krippe und des Kindergartens ist von gruppenumfassenden Quarantäneanordnungen, aufgrund der Umsetzung der umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen, nicht betroffen. Die Quarantäneanordnungen beschränken sich auf einzelne Kinder.

Betreut werden können in den kommunalen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) ebenfalls die Geschwisterkinder von in Quarantäne befindlichen Kindern, insofern keine Quarantäneanordnung seitens des Gesundheitsamtes besteht.

Im Rahmen eines grundsätzlich nie auszuschließenden Restrisikos zu möglicherweise noch entstehenden Kontaktketten, werden die Eltern gebeten, von einer Betreuung Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise eines ihrer Kinder die Einrichtung besuchen dürfte, für das Geschwisterkinder aber eine Quarantäne verhängt wurde und eventuell noch Testergebnisse ausstehen. Diese freiwillige Einschränkung könnte die Unterbrechung noch entstehender Kontaktketten fördern und schützt die Gesundheit einer Vielzahl von Personen.

Aufgrund der angespannten Personalsituation, werden zudem alle Eltern gebeten, die Betreuung Ihrer Kinder nur im absolut notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Nur mit diesen freiwilligen Einschränkungen lässt sich die eventuelle Notwendigkeit von eingeschränkten Öffnungszeiten oder Kitaschließungen umgehen.

Für das verantwortungsvolle und verständnisvolle Handeln, auch im bisherigen Ablauf, danke ich den Eltern ausdrücklich.

Ein besonderer Dank gilt ebenfalls den Kollegen vor Ort für den weiterhin unermüdlichen Einsatz.

Allen positiv Getesteten und Betroffenen wünschen wir schnellstmögliche Genesung und alles Gute.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

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Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

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