Umgang mit Lager- und Osterfeuer
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen in Bezug auf die Corona-Pandemie werden in diesem Jahr keine öffentlichen Osterfeuer stattfinden. Die Verbote und Einschränkungen auf Grundlage der Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 gelten auch an den Osterfeiertagen. Ein Problem, welches viele unserer Mitbürger derzeit beschäftigt, ist die rechtliche Handhabung beim Umgang mit offenem Feuer auf dem Privatgrundstück.
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