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Aufhebung der Allgemeinverfügung

Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land erlässt folgende Allgemeinverfügung nach §49 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §1 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)
1. Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Löwenberger Land zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch das Coronavirus (COVID-19) vom 11.03.2021 wird aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.06.2021 in Kraft.

Die komplette Allgemeinverfügung können Sie hier lesen

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

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