Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung
Wo finde ich Hilfe? Webseite - Klickanleitung — Hotline
Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
« das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen
Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
« Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten
unter grundsteuer.brandenburg.de) und
« Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter
anderem siehe Notarvertrag).
Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.
brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte
für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.
Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer
(0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelaster.
Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen
die Website zu besuchen.
Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man
ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen
Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung
an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch
zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die
elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel
Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung
für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer
und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die
Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter
„Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.
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