Plan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe als Handlungskonzept beschlossen
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,
mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wird der Begriff „Lärmaktionsplan“ wie folgt definiert:
Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung. Seit der 2. Stufe (2013) sind für alle Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200) Lärmaktionspläne zu erstellen.
Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt betrifft das in der Gemeinde Löwenberger Land ausschließlich die Bundesstraße B96 mit den Ortsdurchfahrten Nassenheide, Teschendorf und Löwenberg.
Den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Löwenberger Land können Sie hier einsehen.
Quelle: Gemeinde Löwenberger Land
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit
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